Persönlichkeits- und Personalberatung

Büro für Schriftpsychologie/Graphologie

Vertraulichkeit

Das Gutachten und alles was dazu gehört wird vertraulich und absolut diskret behandelt. Die Graphologin ist an die Schweigepflicht gebunden. Der Auftraggeber bleibt geheim. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Gutachten ebenfalls vertraulich und nur für seine persönliche Information zu verwenden. Für  eventuelle Folgen einer bewußten oder ungewollten Weiterleitung des Gutachtens an Dritte durch den Auftraggeber ist dieser selbst verantwortlich.

 

Schriftgutachten im privatrechtlichen Bereich sind grundsätzlich nur zulässig nach vorausgegangener Einwilligung des Betroffenen. Bei der Einstellung leitender Angestellter und ausdrücklicher Aufforderung zur Abgabe eines handschriftlichen Lebenslaufes wird von einer Einwilligung ausgegangen. Die Begutachtung hat sich in diagnostischen Grenzen zu halten und muß in unmittelbarer Beziehung zur Position und der zu besetzenden Arbeitsstelle stehen.

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